Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ist seit Jahrzehnten eine strittige Angelegenheit, die nicht nur auf der politischen Bühne, sondern immer wieder auch in Gerichtssälen verhandelt wird. Wegweisend war die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, als es 1987 überzeugend darlegte, dass sich aus dem Grundrecht zur Errichtung privater Schulen (Art. 7 Abs. 4 GG) in Verbindung mit den dort aufgeführten Bedingungen (z. B. Sonderungsverbot) eine öffentliche Leistungspflicht ableitet: eine staatliche Pflicht, die Bestandssicherung freier Schulen und somit eines pluralistischen Schulwesens durch eine entsprechend ausgestaltete Finanzhilfe zu gewährleisten.
Dreißig Jahre nach dieser epochalen Leitentscheidung lässt sich feststellen, dass unter dem Druck knapper öffentlicher Haushalte diese verfassungsrechtliche Leistungspflicht angekratzt und ausgehöhlt wurde. Die Politik setzte verschiedentlich den Rotstift an, aber auch die Rechtsprechung der Gerichte entfernte sich schrittchenweise von der reinen Verfassungslogik, die das BVerfG 1987 so schlüssig zelebrierte. Kostenökonomische Argumentationen hielten Einzug auch in juristische Denkweisen und Begründungen, die Rechtsprechung geriet unter den "kalten Stern der Knappheit" (J. M. Keynes). Dies ist äußerst bedenklich, sollte die Gewährung und Ausübung von Grundrechten nicht durch die Knappheit öffentlicher Haushalte tangiert werden. Knappe Mittel sind primär dort einzusparen, wo rein politisch gewollte Subventionen vorliegen, nicht jedoch auf dem Feld des vom Grundgesetz ausdrücklich institutionalisierten Schulwesens in freier Trägerschaft!
Fakt ist jedoch, dass die öffentliche Hand an jedem Schüler an einer Schule in freier Trägerschaft spart, indem sie für ihn nur Zweidrittel des Geldes aufwendet wie für einen Grundschüler an einer staatlichen Schule. Wieviel genau das Land je "freien Schüler" zahlt, wird in Sachsen-Anhalt jedes Jahr aufs Neue anhand einer im Landesschulgesetz (§ 18a) festgeschriebenen Formel berechnet. Diese Formel ist kompliziert und greift mit mehreren Parametern auf die tatsächlichen Verhältnisse an den staatlichen Schulen zurück. Zum Beispiel der Parameter "Klassenfrequenz" (= Schüler je Klasse): Verwendet wird der Landesmittelwert der entsprechenden staatlichen Schulen des jeweils vorangegangenen Schuljahres. Steigt die Schülerzahl in den Klassen der staatlichen Schulen, sinkt die Finanzhilfe für die freien Träger (so dass diese genötigt werden, über ebenfalls höhere Klassenstärken oder andere Rationalisierungen nachzudenken).
Ein anderer Parameter der Berechnungsfomel nennt sich "Jahresentgelt". Dahinter verbirgt sich das Bruttoentgelt einer angestellten Lehrkraft an einer staatlichen Schule im laufenden Schuljahr. Dieses wird maßgeblich durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bestimmt. Dieser Tarifvertrag beinhaltet mittlerweile sechs "Erfahrungsstufen", die die Länge der Dienstzugehörigkeit berücksichtigen. Das Gehalt steigt von Stufe zu Stufe. Die angestellten Lehrkräfte an den staatlichen Schulen Sachsen-Anhalts sind ganz überwiegend in den Erfahrungsstufen 5 (ab 10 Jahre Dienstzugehörigkeit) und 6 (ab 15 Jahren) eingestuft. Der Mittelwert liegt, je nach Schulform, zwischen 5,4 und 5,7. Dieser hohe Wert überrascht nicht, wenn man sich klar macht, dass ein z. B. 27jähriger Berufsanfänger im Lehrerberuf bereits mit 42 Jahren in die höchste Erfahrungsstufe 6 rutscht und dort dann bis zum Ruhestand verbleibt, womöglich also weitere 20 oder 25 Jahre lang und somit den längsten Teil seiner Diensttätigkeit überhaupt.
Pikanterweise legt das Bildungsministerium bei der Berechnung der Finanzhilfe für freie Schulen seit 12 Jahren konstant die Erfahrungsstufe 4 zugrunde. Die tatsächlichen Verhältnisse an den staatlichen Schulen werden damit seit Jahren nicht korrekt abgebildet, obwohl dies das Schulgesetz vorsieht.
Eine Magdeburger Privatschule hat vor Jahren bereits damit begonnen, die ihr zugegangenen Finanzhilfebescheide des Landesschulamtes gerichtlich anzufechten. Mit Erfolg! Seit über einem Jahr ist letztinstanzlich geklärt, dass die Berechnung der Finanzhilfe fehlerhaft bzw. rechtswidrig war. Empörenderweise führte dies bisher zu keiner Abänderung der Berechnungsweise! Nach wie vor, zuletzt im September 2019 bei der Festsetzung der endgültigen Schülerkostensätze für das vergangene Schuljahr 2018/2019, wird lediglich die Erfahrungsstufe 4 angelegt. Die rechtswidrige Praktik wird dreist fortgeführt! Hintergrund dafür ist der schlichte Umstand, dass diesbezügliche Mittel im Haushalt nicht eingestellt sind. Der politische Wille, Mittel über einen Nachtragshaushalt bereit zu stellen, ist offensichtlich nicht gegeben. Der politische und öffentliche Druck, umgehend zu einer schulgesetzkonformen Handhabe überzugehen, fehlt leider auch. Zumindest noch.
Der Verband deutscher Privatschulen (VDP), bei dem auch wir Mitglied sind, initiiert nun eine Klagewelle freier Träger gegen das Land. Auch wir als kleine Dorfschule loten derzeit Aufwand und Nutzen einer Klage aus. In Kürze werden wir entscheiden, ob auch wir Finanzhilfebescheide gerichtlich anfechten.
Den Eltern, die flankierend einen Protestbrief an den Ministerpräsidenten Haselhoff absandten, danke ich herzlich. Freie allgemeinbildende Schulen beherbergen immerhin 9,4 % aller Schüler des Landes (2017), Tendenz steigend. Es geht also um nicht wenige Menschen, Familien und Wähler. Das dürfen die Landespolitiker gerne merken.
Henning
Der erste Schultag
"Da war er endlich, der lang ersehnte Tag der Schuleinführung, und so wie uns ging es vielen Schulkindern, Eltern und ihren Freunden & Verwandten: Etwas zu früh versammelten wir uns im Hof. Wusste wohl keiner mehr so genau die Uhrzeit, auch wir haben am Abend vorher gerätselt :) ...
Na, das tat der Aufregung ganz gut, und bald kamen dann auch schon Chris und Birte und begrüßten alle ganz freundlich. Auf ein großes rundes Tuch in der Mitte konnten alle ihre Schultüten legen, ein schönes buntes fantasievolles Mandala. Schließlich kam der Moment, in dem sich die Schulanfänger von ihren Eltern lösten und zur Löwenzahn-Gruppe zusammenkamen. Wir Eltern & alle Angehörigen saßen erwartungsvoll im Kreis im liebevoll dekorierten EBR (Anm.: Bewegungsraum).
Durch einen Tunnel und ein Blumentor zogen die Schulanfänger ein, mindestens ebenso aufgeregt wie wir. Die Zweit- bis Viertklässler hatten den Tunnel gebildet und sich dann in einem behütenden Kreis rund um die Schulanfänger in der Mitte versammelt. Mit sehr schönen, berührenden Liedern öffneten sie die Tore hinein ins Schulleben und begrüßten ihre Löwenzähne, die jede/r ein Kerzenlicht in der Schüssel des weiten Meeres schwimmen ließ. Dieses Ritual hatte ja jede/r von ihnen schon erlebt. Uns hat es sehr berührt, und auch das Gefühl, dass Laurin in so eine schöne Schule hineinwachsen kann und da wirklich Platz zum Wachsen findet, in seinem Sein & seiner Kraft, das fühlte sich wirklich so an, und das hat Juliane mit ihrer Ronja-Räubertochter-Geschichte dann auch noch einmal bestätigt. Das ist etwas Besonderes, denken wir, und sind sehr dankbar dafür.
Genau, und wo wir jetzt beim Danken sind, möchten wir – und ich denke, das tun wir im Namen aller Erstklässler und ihrer Eltern – uns herzlichst bedanken für die schöne Gestaltung dieses Tages. Für leckeres Essen am Büffet, fürs Vorbereiten & Dekorieren, fürs Hineinfühlen und dieses schöne Ritual. Euch, liebe Schulkinder, vielen Dank für dieses herzliche Willkommen und die Energie die ihr da hineingebt. Wir werden diesen Tag nicht vergessen, und auch unsere Angehörigen hat er berührt. "
Anja & Martin
Stichwort „Klettergerüst“
Freie Schule Altmark e.V.
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Volksbank Uelzen-Salzwedel eG
Endlich ist es soweit!
Unser Folgeprojekt „Ursprünglich Kochen, Spielen und Gärtnern“ startet mit Hilfe einer erneuten Förderung durch die Heidehofstiftung in Höhe von 5.000 €. Dadurch wird es uns in den nächsten zwei Jahren möglich sein, einen „außerschulischen Lernraum“ besonders zu gestalten. Wir freuen uns auf die tatkräftige Unterstützung unserer Schulkinder und Euch – als Eltern und/oder Freunde unseres Vereins...
In den Schuljahren 2014 - 2016 hatten wir bereits mit Unterstützung der Heidehofstiftung das Projekt "Kreise ziehen..." erfolgreich umgesetzt. Wir freuen uns wieder auf die tatkräftige Umsetzung, die schon damals mit freudigem und begeisterten Engagement und frischen Ideen aller Beteiligten durchgeführt wurde. Die Umsetzung erfolgt unter anderem im Sachkundeunterricht. Zurzeit sind die Jahreszyklen Thema, die ja heute als auch in längst vergangenen Zeiten eng zusammenhängen mit dem gärtnerischen Bereich. Gerade auch die Ernährung der Menschen war einst an die Jahreszeiten angepasst und beeinflusst uns heute mehr denn je in einer globalisierten Welt, wo es um Nachhaltigkeit geht. Das Sammeln und Pressen der Äpfel durch unsere Schüler mit Unterstützung der mobilen Saftpresse von „Wilhelmine Tell“ aus unserer Region war ein Mosaikstein von vielen, um dies für die Kinder zu verdeutlichen.
In den nächsten zwei Jahren werden die noch anstehenden Projektthemen neben dem Sachkundeunterricht auch im Naturkundeunterricht und Werkunterricht gemeinsam mit den
Schülern erarbeitet. Zum Beispiel werden wir über die Wintermonate den Bau des Daches für unseren Außen-Lehmbackofen planen, um dann im Frühling nächsten Jahres mit dem Bau
durchstarten zu können. Zu gegebener Zeit werden wir hier wieder von den Projektthemen berichten.....
Ab 23. Mai gibt es einen regelmäßigen wöchentlichen Kindersegelkurs für ca. 7- bis 12-Jährige beim Segler-Club Arendsee (neben dem Strandbad).
Der Kurs findet immer Mittwochs von 15:30 bis 17:30 statt. Damit die Angst nicht mitfährt, ist es Voraussetzung, dass die Kinder mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen können. Für die Unkosten würden wir uns freuen, wenn die Eltern einen kleinen Beitrag (2-5 EUR) pro Kurstag in die Spendendose werfen. Lediglich eine Vereinsmitgliedschaft (Kinderbeitrag 12,50 pro Jahr) ist nötig. Wir bitten um Anmeldung.
Diese und weitere Informationen bei:
Nico Heere
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Tel.: 0172 - 40 666 55
(bitte ggf. auf die Mobilbox
sprechen, ich rufe zurück)