Freie Schule Altmark e.V.

Trägerverein der Grundschule und Kita in Depekolk und des Waldkindergartens in Poppau

Das Landesschulamt hat kürzlich neue Richtlinien zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern herausgegeben. In einem ausführlichen Schreiben, das allen Schulen Sachsen-Anhalts zuging, wird das Spannungsfeld zwischen Infektionsschutz einerseits und Teilhabe und Bildung andererseits differenzierter ausgelotet als in den zurückliegenden Monaten. Unter anderem heißt es dort:

"Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-Infektion (Covid-19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, die Übertragungsraten möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.

Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder und Jugendliche, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gehen dürfen."

Nachfolgend wird präzisiert, dass "ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern", kein Ausschlussgrund seien. Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.

Aus diesem Grund wird zukünftig auch die Erklärung über Symptomfreiheit (Corona-Formular) entbehrlich. Entgegen aller bisherigen Verlautbarungen werden wir dies nun nicht mehr nach allen Ferien und nach fünftägigem Fernbleiben vom Unterricht einfordern.

Als ungebrochen wichtig gelten weiterhin die sogenannten Hygienemaßnahmen, also regelmäßiges Stoßlüften, Husten- und Nies-Etikette, häufigeres Händewaschen, allgemein erhöhtes Reinigungsregime usw.

Henning (1.11.2020)