Viele freie Schulen in Sachsen-Anhalt sind in den letzten Jahren vor Gericht gezogen, um die ungenügende Finanzhilfe des Landes anzufechten; eine Finanzhilfe, die mutmaßlicherweise über Jahre gegen die Bestimmungen des hiesigen Schulgesetzes verstieß. Auch wir als Freie Schule Altmark reichten im Sommer 2020 Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ein, die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 betreffend.
In einem Parallelverfahren, welches schon weiter gediehen war als das unsrige, fand das Verwaltungsgericht im Mai 2021 ein Urteil, und zwar zugunsten der klagenden Schule. Allerdings wollte sich das Land mit dem Ergebnis nicht zufrieden geben, sondern strengte ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Halle an. Dort sollte nun eine endgültige und rechtskräftige Entscheidung gesucht werden. Unser Verfahren wurde zunächst ausgesetzt, um die Entscheidung dieses Musterverfahrens abzuwarten.
Ende September 2022 kam nun auch das Oberverwaltungsgericht zu einem Urteil, welches die Rechtsauffassung der freien Schulen bestätigt: Der angefochtene Finanzhilfebescheid war rechtswidrig! Er ist nun aufgehoben, das Landesschulamt muss die seitens des Gerichts festgestellten Mängel in der Berechnung abstellen und die Finanzhilfe für das beklagte Jahr rückwirkend neu festsetzen. Die vor Gericht erfolgreiche freie Schule kann mit einer Nachzahlung rechnen.
Dies ist ein großer Erfolg für die freien Schulen, zumal das Land Sachsen-Anhalt verurteilt wurde, sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Presse titelte eindeutig: „Privatschulen siegen vor Gericht“ (Volksstimme) und „Teure Klatsche für das Land“ (Mitteldeutsche Zeitung).
Allerdings gibt es Hinweise, dass das Land bisher keine Haushaltsmittel für diese Rechtsstreitigkeiten und die dann fälligen Nachzahlungen eingestellt hat. Einige Beobachter spekulieren, dass das Land nun möglicherweise auf Zeit spielen werde und die erwähnte Gerichtsentscheidung nicht als Muster-Urteil für andere Schulformen und andere beklagte Haushaltsjahre anerkennen wird oder womöglich sogar noch Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen wird. Man kann nur hoffen, dass sich eine solch kurzsichtige Strategie, die die letztlich beim Land auflaufenden Prozesskosten unnötig in die Höhe treiben würde, nicht durchsetzen wird.
Was heißt das für unsere Schule? Es ist davon auszugehen, dass unsere derzeit noch ausgesetzten Verfahren demnächst wieder aufgenommen und dann wohl zügig zu Ende verhandelt werden, mit sehr wahrscheinlich erfreulichem Ausgang. Wann und in welcher Höhe es dann eine Nachzahlung geben wird, bleibt zunächst noch sehr spekulativ.
Henning